- Summa appellabilis
- Den mindste bøde, der kan appelleres.
Danske encyklopædi.
Danske encyklopædi.
Summa appellabĭlis — wurde früher die Summe genannt, von deren Vorhandensein die Zulässigkeit der Berufung oder Appellation abhängig war. Die deutsche Zivilprozeßordnung kennt eine S. a. nicht, sondern bloß eine Beschwerdesumme und eine Revisionssumme. Auch die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon
Berufung [2] — Berufung (Appellation) hat in der Rechtssprache verschiedene Bedeutungen. B. heißt unter anderm die der Übernahme eines Amtes, z. B. der Vormundschaft (s. d.) vorausgegangene Aufforderung, ferner der Anfall einer Erbschaft (s. d.). Im Prozeß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon